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   OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11   

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https://dejure.org/2012,23540
OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11 (https://dejure.org/2012,23540)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.04.2012 - 2 Ws 321/11 (https://dejure.org/2012,23540)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. April 2012 - 2 Ws 321/11 (https://dejure.org/2012,23540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstandsgebot bei Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 131
    Abstandsgebot bei Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 325 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11
    b) Aus der Besonderheit der Sicherungsverwahrung als einer dem Schutz der Gesellschaft dienenden Maßregel folgt die von Verfassungs wegen gebotene Besserstellung im Vollzug gegenüber Strafgefangenen (sogen. Abstandsgebot, BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011, 2 BvR 2333/08, NJW 2011, S. 1931, 1937 Rn. 100 ff.; Urteil vom 5. Februar 2004, 2 BvR 2029/01, NJW 2004, S. 739, 744).

    Darüber hinaus darf das Leben im Vollzug allein solchen Beschränkungen unterworfen werden, die zur Reduzierung der Gefährlichkeit erforderlich sind (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011, a.a.O. S. 1938 Rn. 108).

    Der in der Sicherungsverwahrung liegende schwerwiegende Eingriff in das Freiheitsgrundrecht ist nur nach Maßgabe einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung und unter Wahrung strenger Anforderungen an die zugrunde liegenden Entscheidungen und die Ausgestaltung des Vollzuges zu rechtfertigen (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011, a.a.O. S. 1936 Rn. 97).

    Zwar ist die Schaffung eines neuen Regelungskonzeptes zum Vollzug der Sicherungsverwahrung in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011, a.a.O. S. 1941 Rn. 130).

    Die zulässige Anbindung der Sicherungsverwahrung an die Infrastruktur und das Sicherheitsmanagement der Justizvollzugsanstalt B. (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011, a.a.O. S. 1939 Rn. 115) rechtfertigt nicht jede Gleichbehandlung zwischen Sicherungsverwahrten und Strafgefangenen.

    Darüber hinaus sind Beschränkungen nur zulässig, wenn sie zur Reduzierung der Gefährlichkeit erforderlich sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011, a.a.O. S. 1938 f. Rn. 108, 115).

    Zwar setzt der Resozialisierungsgrundsatz dem Abstandsgebot faktische Grenzen (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011, a.a.O. S. 1938 Rn. 108); dies muss notwendig auch für die gebotene Anpassung an die allgemeinen Lebensverhältnisse außerhalb des Vollzuges gelten.

    Das damit einhergehende Sonderopfer eines Untergebrachten (Vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011, a.a.O. S. 1937 Rn. 101) erschöpft sich nicht allein in der Freiheitsentziehung als solcher.

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11
    b) Aus der Besonderheit der Sicherungsverwahrung als einer dem Schutz der Gesellschaft dienenden Maßregel folgt die von Verfassungs wegen gebotene Besserstellung im Vollzug gegenüber Strafgefangenen (sogen. Abstandsgebot, BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011, 2 BvR 2333/08, NJW 2011, S. 1931, 1937 Rn. 100 ff.; Urteil vom 5. Februar 2004, 2 BvR 2029/01, NJW 2004, S. 739, 744).

    Es gilt, die Eigenständigkeit des Untergebrachten zu wahren, wozu eine besondere Ausstattung der Hafträume und sonst privilegierte Haftbedingungen und damit ein gewisser Grad an Lebensqualität gehören (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004, a.a.O. S. 740 f.).

    Bezogen hierauf haben die Landesjustizverwaltungen die Möglichkeiten zur Besserstellung - orientiert am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und im Rahmen der Belange der Strafvollzugsanstalten - weitestgehend auszuschöpfen (BVerfG Urteil vom 5. Februar 2004 a.a.O., S. 744; OLG Hamburg OLGSt StVollzG § 131 Nr. 1; Forum Strafvollzug 2010, 54; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. November 2011, 2 Ws 269/11; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 28, 29; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 389, 390).

  • OLG Braunschweig, 04.07.2011 - Ws 164/11
    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11
    Die Anwendung der für Strafgefangene geltenden Regelungen mit sicherheitsrelevantem Charakter auf Sicherungsverwahrte setzt voraus, dass dies zur Aufrechterhaltung der Sicherhalt in der Anstalt erforderlich und verhältnismäßig ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2011, 2 Ws 165/11).

    Der Senat kann eine eigene Sachentscheidung treffen, weil sich dadurch eine Zurückverweisung an die Strafvollstreckungskammer gemäß § 119 Abs. 4 Satz 3 StVollzG erübrigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29. Mai 2008, 1 Ws 220/08, zitiert nach Juris; KG StV 2002, 36, 37; OLG München NStZ 1994, 560; Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011, 2 Ws 165/11).

  • OLG Celle, 29.05.2008 - 1 Ws 220/08

    Recht eines Strafgefangenen auf Gewährung von Langzeitbesuch seiner

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11
    Der Senat kann eine eigene Sachentscheidung treffen, weil sich dadurch eine Zurückverweisung an die Strafvollstreckungskammer gemäß § 119 Abs. 4 Satz 3 StVollzG erübrigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29. Mai 2008, 1 Ws 220/08, zitiert nach Juris; KG StV 2002, 36, 37; OLG München NStZ 1994, 560; Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011, 2 Ws 165/11).
  • OLG München, 29.07.1994 - 3 Ws 68/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11
    Der Senat kann eine eigene Sachentscheidung treffen, weil sich dadurch eine Zurückverweisung an die Strafvollstreckungskammer gemäß § 119 Abs. 4 Satz 3 StVollzG erübrigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29. Mai 2008, 1 Ws 220/08, zitiert nach Juris; KG StV 2002, 36, 37; OLG München NStZ 1994, 560; Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011, 2 Ws 165/11).
  • KG, 22.08.2001 - 5 Ws 121/01

    Gewährung von Urlaub für Gefangenen im geschlossenen Vollzug

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11
    Der Senat kann eine eigene Sachentscheidung treffen, weil sich dadurch eine Zurückverweisung an die Strafvollstreckungskammer gemäß § 119 Abs. 4 Satz 3 StVollzG erübrigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29. Mai 2008, 1 Ws 220/08, zitiert nach Juris; KG StV 2002, 36, 37; OLG München NStZ 1994, 560; Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011, 2 Ws 165/11).
  • BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 727/94

    Betreten von Hafträumen ohne vorheriges Anklopfen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11
    In der Regel bietet der eigene Verwahrraum dem Untergebrachten die einzige Möglichkeit, sich eine gewisse Privatsphäre zu schaffen und ungestört zu sein (vgl. BVerfG NStZ 1996, 511).
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11
    Zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist es indes geboten, das Begehren des Antragstellers darüber hinaus und unter Berücksichtigung des Rechtsschutzzieles so auszulegen, dass seinen erkennbaren Interessen bestmöglich Rechnung getragen wird (vgl. BVerfG StV 1994, 201; Beschluss vom 19. Februar 1997, 2 BvR 2989/95, zitiert nach Juris; StV 2002, 435; 2008, 88; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. § 109 Rn. 6 a.E.).
  • BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05

    Anspruch eines Häftlings auf Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt -

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11
    Zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist es indes geboten, das Begehren des Antragstellers darüber hinaus und unter Berücksichtigung des Rechtsschutzzieles so auszulegen, dass seinen erkennbaren Interessen bestmöglich Rechnung getragen wird (vgl. BVerfG StV 1994, 201; Beschluss vom 19. Februar 1997, 2 BvR 2989/95, zitiert nach Juris; StV 2002, 435; 2008, 88; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. § 109 Rn. 6 a.E.).
  • OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11

    Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11
    Bei der Abwägung der Interessen von Sicherungsverwahrten mit dem Kontrollaufwand der Vollzugsanstalt ist zu beachten, dass die Grenze des zumutbaren Aufwandes beim Vollzug der Sicherungsverwahrung nicht bereits dann erreicht ist, wenn die Einhaltung des geforderten Sicherheitsstandards nur mit zusätzlichen Anstrengungen gegenüber dem Strafvollzug erreicht werden kann (vgl. OLG Hamburg OLGSt StVollzG § 131 Nr. 1; OLG Naumburg, Beschluss vom 30. November 2011, 1 Ws 64/11, Forum Strafvollzug 2012, 55, 57).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 1004/93

    Objektiv willkürliche Auslegung des Antrags eines Strafgefangenen

  • OLG Hamburg, 21.08.2008 - 3 Vollz (Ws) 34/08

    Sicherungsverwahrung: Besserstellungsgebot im Vollzug; Ermessensausübung bei

  • BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2989/95

    Objektiv willkürlkiche Verkennung des Rechtsschutzziels

  • OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 3 Ws 596/00

    Vollzug der Sicherungsverwahrung: Zulässigkeit der gemeinsamen Unterbringung in

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05

    Arbeitspflicht in der Sicherungsverwahrung; Auferlegung von Haftkosten

  • OLG Celle, 05.11.1998 - 1 Ws 200/98
  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 106/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

    Zudem gebietet es der in § 129 Satz 2 StVollzG normierte freiheitsorientierte Vollzug der Sicherungsverwahrung, die Ausstattung des Verwahrraums möglichst an die Verhältnisse außerhalb des Vollzugs anzupassen, weil der Raum nur so die Funktion als privater Schutz- und Rückzugsbereich erfüllen kann (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 12. April 2012 - 2 Ws 321/11 - Rn. 29, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 99/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

    Zudem gebietet es der in § 129 Satz 2 StVollzG normierte freiheitsorientierte Vollzug der Sicherungsverwahrung, die Ausstattung des Verwahrraums möglichst an die Verhältnisse außerhalb des Vollzugs anzupassen, weil der Raum nur so die Funktion als privater Schutz- und Rückzugsbereich erfüllen kann (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 12. April 2012 - 2 Ws 321/11 - Rn. 29, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 105/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

    Zudem gebietet es der in § 129 Satz 2 StVollzG normierte freiheitsorientierte Vollzug der Sicherungsverwahrung, die Ausstattung des Verwahrraums möglichst an die Verhältnisse außerhalb des Vollzugs anzupassen, weil der Raum nur so die Funktion als privater Schutz- und Rückzugsbereich erfüllen kann (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 12. April 2012 - 2 Ws 321/11 - Rn. 29, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 72/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

    Zudem gebietet es der in § 129 Satz 2 StVollzG normierte freiheitsorientierte Vollzug der Sicherungsverwahrung, die Ausstattung des Verwahrraums möglichst an die Verhältnisse außerhalb des Vollzugs anzupassen, weil der Raum nur so die Funktion als privater Schutz- und Rückzugsbereich erfüllen kann (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 12. April 2012 - 2 Ws 321/11 - Rn. 29, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 77/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

    Zudem gebietet es der in § 129 Satz 2 StVollzG normierte freiheitsorientierte Vollzug der Sicherungsverwahrung, die Ausstattung des Verwahrraums möglichst an die Verhältnisse außerhalb des Vollzugs anzupassen, weil der Raum nur so die Funktion als privater Schutz- und Rückzugsbereich erfüllen kann (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 12. April 2012 - 2 Ws 321/11 - Rn. 29, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 89/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

    Zudem gebietet es der in § 129 Satz 2 StVollzG normierte freiheitsorientierte Vollzug der Sicherungsverwahrung, die Ausstattung des Verwahrraums möglichst an die Verhältnisse außerhalb des Vollzugs anzupassen, weil der Raum nur so die Funktion als privater Schutz- und Rückzugsbereich erfüllen kann (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 12. April 2012 - 2 Ws 321/11 - Rn. 29, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 101/12

    Entschädigungsansprüche von in der JVA Werl untergebrachten Sicherungsverwahrten

    Zudem gebietet es der in § 129 Satz 2 StVollzG normierte freiheitsorientierte Vollzug der Sicherungsverwahrung, die Ausstattung des Verwahrraums möglichst an die Verhältnisse außerhalb des Vollzugs anzupassen, weil der Raum nur so die Funktion als privater Schutz- und Rückzugsbereich erfüllen kann (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 12. April 2012 - 2 Ws 321/11 - Rn. 29, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 103/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

    Zudem gebietet es der in § 129 Satz 2 StVollzG normierte freiheitsorientierte Vollzug der Sicherungsverwahrung, die Ausstattung des Verwahrraums möglichst an die Verhältnisse außerhalb des Vollzugs anzupassen, weil der Raum nur so die Funktion als privater Schutz- und Rückzugsbereich erfüllen kann (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 12. April 2012 - 2 Ws 321/11 - Rn. 29, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 104/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

    Zudem gebietet es der in § 129 Satz 2 StVollzG normierte freiheitsorientierte Vollzug der Sicherungsverwahrung, die Ausstattung des Verwahrraums möglichst an die Verhältnisse außerhalb des Vollzugs anzupassen, weil der Raum nur so die Funktion als privater Schutz- und Rückzugsbereich erfüllen kann (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 12. April 2012 - 2 Ws 321/11 - Rn. 29, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 90/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

    Zudem gebietet es der in § 129 Satz 2 StVollzG normierte freiheitsorientierte Vollzug der Sicherungsverwahrung, die Ausstattung des Verwahrraums möglichst an die Verhältnisse außerhalb des Vollzugs anzupassen, weil der Raum nur so die Funktion als privater Schutz- und Rückzugsbereich erfüllen kann (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 12. April 2012 - 2 Ws 321/11 - Rn. 29, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 67/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 78/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 79/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 88/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 118/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 144/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 96/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 68/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 107/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 111/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 112/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 113/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 116/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 141/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 95/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 73/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 74/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 85/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 117/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 142/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamburg, 12.03.2013 - 3 Vollz (Ws) 37/12

    Art und Ausgestaltung der Unterbringung von Sicherungsverwahrten: Anforderungen

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 114/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 115/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

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